Fachartikel Dr. Kirschner
Wald vor Wild – eine Utopie?
Utopie ist laut Duden ein Zukunftstraum, ein als unausführbar geltender Plan. So sehr der Forstdienst immer betont, dass zum Kulturgut in Tirol auch Wald und Wild gehören, so sehr stellt sich im praktischen Umgang mit dem Wild immer mehr heraus, dass es sich nur um ein Lippenbekenntnis handelt.
Zeitgeist
Bei Prozessen die von der Natur gesteuert werden gibt es keine absolute Wahrheit, deshalb unterliegt auch die Forstwirtschaft einem oftmals stark wechselnden Zeitgeist. Nach dem 2. Weltkrieg wurde aus Überlegungen der Wertschöpfung die Fichte zum „Brotbaum“ erklärt. Das hatte zur Folge, dass natürliche Laubwaldgesellschaften in Fichtenreinbestände umgewandelt wurden, auch landwirtschaftliche Grenzertragsböden wurden mit Fichte aufgeforstet und bis in die 60iger Jahre wurde dies mit öffentlichen Mitteln gefördert. Zwischenzeitlich holt sich die Natur nach den Sturmkatastrophen der letzten Jahre diese natürlichen Laubholzflächen wieder zurück. Der Wald wurde auch zur Sparkasse für den Landwirt erklärt, mit der fatalen Folge, dass das zu großflächigen Überalterungen der Bestände geführt hat, denn eine Sparkasse wird nur in äußersten Notfällen angetastet, eine Sparkasse übergibt man der nächsten Generation! In den 70iger Jahren war der saure Regen und das damit verbundene Waldsterben das alles beherrschende Thema. Gott sei Dank haben sich die Horrorprognosen mancher Forstleute, die vom Versiegen des Rohstoffes Holz ab dem Jahre 2040 bis zur bevorstehenden Unbewohnbarkeit des Gebirgslandes Tirol gereicht haben, nicht einmal ansatzweise bewahrheitet. Zwischenzeitlich ist das Waldsterben gänzlich aus dem forstlichen Alltag verschwunden, wie wohl es kaum zu glauben ist, dass bei den großen Emittenten China, Indien und USA nur das CO² Probleme schafft und die pflanzenschädlichen Schwefel- und Stickstoffverbindungen zur Gänze herausgefiltert werden - die Fernsehbilder sprechen eine andere Sprache. Derzeit hat die Forstwirtschaft das Wild im Visier und es werden punktuelle Konfliktsituationen so dargestellt und medial verbreitet, dass man den Eindruck hat, Tirol wird nicht mehr lange bewaldet sein!
Geisterziffern
Bei den Forsttagssatzungen geht man heuer mit der Geisterziffer hausieren, dass der jährliche Verbiss durch das Wild in Tirol einen Schaden von € 6 Mio ausmacht und somit den jährlichen Jagdpachtzins von € 13 Mio um 54% vermindert. Ansatzpunkt dieser „hoch wissenschaftlichen Ziffer“ ist die statistische Erhebung eines durchschnittlichen 25%igen Verbisses durch Wild bei einer Pflanzenzahl von 3.500 Stück pro ha und da ist das rechnerische Ergebnis nun einmal € 6 Mio. Es wird verschwiegen, wie wenig in Tirol tatsächlich an Verbissschaden ausgezahlt wird und dass so mancher Waldbesitzer den von der BFI berechneten Schaden gar nicht einfordert, weil er im Verhältnis zum Jagdpachtertrag einfach unbedeutend ist. Es muss legitim sein einer Geisterziffer eine andere Geisterziffer gegenüber zu stellen: Eine Aufforstung mit 3.500 Pflanzen pro ha muss bis zum Endbestand mit 400 Bäumen pro ha in der Stückzahl um 89% reduziert werden. Unterstellt man 3 Pflegeeingriffe im Jungwuchsalter zu je € 2.000 pro ha und 2 Durchforstungen zu je € 3.000 pro ha so sind Aufwendungen von € 12.000 pro ha notwendig, um das Bestandesziel von 400 Bäumen im Altholz zu erreichen. Bei Naturverjüngungen ist die Pflanzenzahl pro ha 100.000 bis 200.000 Stück und die Reduktion auf 400 Stück pro ha um einiges aufwendiger. Die Österreichische Waldinventur (ÖWI) weist für Tirol 137.000 ha Jungwuchs- und Durchforstungsflächen aus. Das ergibt einen rechnerischen Pflegeaufwand von 1,64 Milliarden Euro! Da sollte man eigentlich froh sein, dass das Wild einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Wie gesagt, eine weitere Geisterziffer und Geisterziffern sind wertlos: Sie lösen kein einziges Problem vor Ort im einzelnen Jagdrevier, vergiften jedoch das Gesprächsklima.
Eine weitere Geisterziffer ist das Verbissprozent bei den Traktaufnahmen als Grundlage für § 16 Gutachten Forstgesetz 1975. Die Traktaufnahmen wurden im Rahmen des FUST Forschungsprojektes in Achenkirch entwickelt. In der 2009 erschienenen Festschrift der FUST über die Jahre 1970-2009 wird festgestellt, dass bei den Trakten von 50x2 m (100 m²) erst nach einem Beobachtungszeitraum von mindestens fünf Jahren verwertbare Aussagen über die Verbisssituation gemacht werden können. „Es ist notwendig, dass Förster und Jäger gemeinsam Vegetationskontrollstreifen anlegen und alle 2 Jahre kontrollieren, um die Waldentwicklung beurteilen zu können“ steht da zu lesen. Die Erfahrungen der Jägerschaft sind großteils ganz anders: Das Forstpersonal legt ohne Beisein der Jagdpächter einen Trakt an, nur allzu oft auf einem Zwangswechsel, erhebt das Verbissprozent, stellt auf Grund dieser Momentaufnahme eine Waldverwüstung gemäß § 16 FG fest, belegt mit einer einzigen Traktaufnahme die gesamte Waldfläche eines Jagdreviers mit Bann und fordert eine Abschusserhöhung um 50%! Der prozentuale Verbiss einer Momentaufnahme hat jedoch keinerlei Aussagekraft über das tatsächliche Verjüngungspotenzial und ein einziger Trakt hat schon gar nicht eine Aussagekraft über den Verjüngungszustand auf 550 ha Wald, der kann nämlich auf 98% der Fläche so vorbildlich sein, dass man mit einem Staatspreis für naturnahe Waldbewirtschaftung ausgezeichnet wird. 90% Verbiss kann auf den ersten Blick eine Horrorzahl sein und hat sich konkret bei dem gerade beschriebenen Jagdrevier ergeben: Am 50 m² Trakt in einer Naturverjüngung waren von 118 Pflanzen 106 Pflanzen verbissen. Die 118 Pflanzen des Traktes bedeuten jedoch auf einen Hektar hochgerechnet 23.600 Bäume! Da harrt noch ein aufwendiger pflegerischer Weg bis die ertragsmäßig optimale Stammzahl von 400 Bäumen pro ha erreicht ist. Derselbe Pflegeaufwand gilt für die 12 unverbissenen Pflanzen, die pro ha hochgerechnet 2.400 Bäume ergeben. Nicht das Verbissprozent, sondern die Anzahl der unverbissenen Pflanzen über einen längeren Beobachtungszeitraum erhoben, ist für die Zukunft des Waldes entscheidend, aber das wird in den Gutachten verschwiegen. Rechnerisch genügen bei einem Trakt von 100 m² vier unverbissene Pflanzen, um einen Endbestand von 400 Bäumen pro ha sicher zu stellen. Bei den vom Forstdienst verwendeten Trakten von 50 m² reichen zwei! Ist eine der zwei unverbissenen Pflanzen eine Tanne, ergibt sich im Endbestand ein 50%iger Tannenanteil und das wünscht sich kein Waldbesitzer, wenn er an den Holzerlös denkt. In der Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes wird immer wieder die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme einer strengen Überprüfung unterzogen. Es ist zu bezweifeln, dass eine einzige Momentaufnahme eines Traktes von 50 m² ausreicht, um die Verjüngungssituation und das Verjüngungspotenzial auf 550 ha Wald schlüssig und damit nachvollziehbar darstellen zu können.
Es sei noch auf einen wesentlichen Umstand bei den Traktverfahren hingewiesen: Beim Forschungsprojekt FUST wurde eine Traktgröße von 100 m² (50x2 m) als kleinste Größe für eine objektive Erfassung der Verbisssituation ermittelt, der Forstdienst hat die Traktgröße ohne weitere belegbare Studien auf 50 m² reduziert. Es gilt jedoch, dass je kleiner man die Erhebungsfläche wählt, zwar die Aufnahmekosten vermindert werden, jedoch allein wegen der Kleinheit der Fläche einer subjektiven Darstellung eines gewünschten Ergebnisses Tür und Tor geöffnet wird. Eine Zielvorstellung über die Baumartenzusammensetzung im Altholz ist bei 50 m² realistisch nicht darstellbar, weil eine Pflanze auf einen Hektar hochgerechnet 200 Bäume ergibt, was einen 50% Anteil bedeutet.
Auch die Bundesversuchsanstalt untersucht beim Österreichischen Wildeinflussmonitoring auf einer Probefläche von 100 m² die Beeinträchtigung der Verjüngung durch das Wild. Bei der Analyse des Wildeinflusses stehen nicht die durch Wildeinfluss beeinträchtigten Pflanzen, sondern die unbeeinträchtigten Pflanzen als Spiegelbild des tatsächlichen Verjüngungspotenzials im Mittelpunkt der Betrachtung. Nicht das Verbissprozent, sondern die Anzahl der unverbissenen Pflanzen über einen längeren Beobachtungszeitraum erhoben, ist für die Zukunft des Waldes entscheidend, das tatsächliche Verbissprozent bleibt berücksichtigt. Man konstatiert nie einen Schaden, sondern publiziert mit Abschluss der zweiten Erhebungsperiode nach 2-3 Jahren Trend-Ergebnisse bezüglich des Schalenwildeinflusses mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass diese Trend-Ergebnisse für eine Wildschadensbeurteilung ungeeignet sind.
Hausaufgaben
Der hohe Zeitaufwand, den der Forstdienst in die Wildfrage investiert, erweckt den Eindruck, dass die Forstwirtschaft ihre Hausaufgaben längst erledigt hat. Bezirksförster und Waldaufseher beschweren sich jedoch längst ganz offen, und nicht mehr mit vorgehaltener Hand, dass sich jede Dienstbesprechung nur noch mit der Wildfrage beschäftigt. Die nachfolgenden Außenaufnahmen sind äußerst zeitaufwendig und es ist frustrierend, wenn Waldbesitzer einen festgestellten Wildschaden nicht einfordern oder gar, wie es unlängst im Unterland passiert ist, einen Preisnachlass von 60% anbieten. Die Frage der Hausaufgaben ist leicht zu beantworten, man braucht sich nur einen Waldwirtschaftsplan, der in der Regel alle 20 Jahre von neutralen Organen erstellt wird, zur Hand nehmen und da liest man seit 50 Jahren völlig unverändert als gefordertes Betriebsziel, dass der Überhang an Altholzflächen und die großen Pflegerückstände im Dickungs- und Durchforstungsalter abzubauen sind. Laut ÖWI ist der jährliche Holzeinschlag in Tirol 1,3 MIO Festmeter, der jährliche Holzzuwachs 1,8 MIO Festmeter. Für einen erfolgreichen Abbau des gegebenen Altholzüberhanges, 63% der Waldfläche Tirols ist über 100 Jahre alt, müsste über einen Zeitraum von 40 Jahren wesentlich mehr Holz geschlagen werden als zuwächst, tatsächlich ist der derzeitige Einschlag jedoch um 500.000 Festmeter kleiner als der Zuwachs, deshalb kann kein Abbau gelingen. Der Wald als Sparkasse ist noch immer in den Köpfen der Waldbesitzer verankert, aber als solches kontraproduktiv: Überalterte Wälder können die Schutzfunktion nicht mehr erfüllen. Pflegeeingriffe sind sehr teuer und erfolgen, wenn überhaupt, oft erst im Durchforstungsalter. Aber da hat die Natur von sich aus die Baumartenzusammensetzung abgeschlossen: In den überwiegenden Höhenstufen Tirols ist ohne Pflege jede Mischbaumart gegen die Wuchskraft der Fichte auf verlorenem Posten. Die Standraumregulierung der einzelnen Baumarten sollte im Dickungsalter so alle 5 Jahre und sehr behutsam erfolgen, aber wer hat dazu schon die Zeit und das Geld. Da ist vom Forstdienst noch sehr viel Überzeugungsarbeit bei den Waldbesitzern zu leisten: Laut ÖWI sind 220.000 ha des Ertragswaldes oder 64% in Tirol völlig ungepflegt, von 94.000 ha Durchforstungsbestand sind 50.000 ha oder 53% ungepflegt!
Wald vor Wild?
Glaubt man der medialen Darstellung so ist das Wild der einzige Hemmfaktor des Waldes. Wurde noch vor Jahren seriöser Weise die Vergrasung/Verkrautung zu einem Fünftel als Ursache für das Ausbleiben der Verjüngung festgestellt (Wild ein Drittel), so ist dieser Faktor zwischenzeitlich gänzlich aus der Berichterstattung verschwunden. Ebenso haben die früher erhobenen Hemmnisse Trockenheit, Frost, Weide, Samenbäume, Pilzkrankheiten, Rüsselkäfer, Rötelmaus, u.a., die immerhin 47% der Hemmnisse abgedeckt haben, keinerlei Bedeutung mehr. Nur wenn man Wald vor Wild umsetzt ist die Bewaldung Tirols gesichert! Dabei haben die Forstleute diesen „Idealzustand“ bereits zur Verfügung gehabt: Während des 2. Weltkrieges und in den Zeiten danach war die Wilddichte in ganz Tirol äußerst gering und jedenfalls das Wild kein Wald hemmender Faktor. Wenn man wissen will, wie die Forstwirtschaft diesen „Idealzustand“ genützt hat, so muss man lediglich die heute 60jährigen Bestände begutachten und kommt überwiegend zum Ergebnis: ungepflegte Fichten Reinbestände. Wo ist die heute in vielen Gutachten geforderte natürliche Beimischung von Tanne, Buche, Bergahorn, Esche und Eberesche geblieben, die sich bei niederem Wildstand offensichtlich automatisch einstellt? Das Wild kann bei diesen 60jährigen Beständen für das Ausbleiben der Mischbaumarten jedenfalls nicht verantwortlich gemacht werden, denn es ist in der Nachkriegszeit vielfach dem Hunger der Menschen zum Opfer gefallen. So landen wir wieder bei den Hausaufgaben der Forstwirtschaft nämlich der mangelnde Pflege des Jungwuchses bis zur Durchforstung. Wald vor Wild ist festgeschriebener Grundsatz im Bayrischen Waldgesetz seit 2005. Die kurzfristigen Auswirkungen haben mit der Achtung der Natur und dem Respekt vor einem Lebewesen nichts mehr zu tun. Es gibt keine Hege, nur der Abschuss zählt. Durch die Ausweisung von Sanierungsgebieten gibt es zum Teil keine Schonzeiten mehr (Eigentlich sollte man jene, die die Schusszeiten bis 31. Jänner vorschreiben, einmal zwingen, Ende Jänner ein Hirschtier aufbrechen zu müssen und den Fötus in die Hand nehmen und entsorgen zu müssen). Auch auf die Altersstruktur wird keine Rücksicht genommen. Quantität vor Qualität ist oberster Grundsatz. Das Gamswild wird in den obersten Waldbereichen nicht geduldet. Beim Rotwild sind aufgelassene Fütterungen, Kirrung bis zum Ende der Schusszeit und dann keine weitere Futtergaben Auswüchse einer verfehlten Waldbaupolitik. Fragwürdige Drückerjagden mit hochläufigen Hunden belegen die fragwürdige Einstellung des Menschen zum Wild. Bei den langfristigen Auswirkungen von Wald vor Wild kommen einem die Erfahrungen aus der Nachkriegszeit in den Sinn: ohne Pflegemaßnahmen ergeben sich nach 60 Jahren in den überwiegenden Höhenlagen Tirols Fichten Reinbestände. Die großen Pflegerückstände sind verständlich, denn die Preis-Kostenschere zwischen Holzerlös und Aufwand für Pflegekosten geht unaufhörlich und immer progressiver auseinander. Ohne Förderungsmittel überlässt man die Natur der Natur. Förderungsmittel werden aber immer knapper und 2013 in Europa neu verteilt. Die Ostblockstaaten waren bei dem seit 2007 laufenden Agrarbudget unterdotiert, haben zwischenzeitlich ihre EU Hausaufgaben erledigt und werden ab 2013 berechtigter Weise wesentlich höhere Ansprüche geltend machen als 2007, ohne dass sich das Agrarbudget, das sich die EU schon jetzt kaum leisten kann, wesentlich erhöhen wird.Blick in die Zukunft
Es gibt in Tirol punktuell Konfliktgebiete Wald Wild. Die Konflikte sind jedoch nicht dort am größten, wo vom Forstdienst am lautesten geschrieen wird. Es gibt vor allem auch beidseitige Lösungsansätze für diese Konflikte und zwar ohne großen Rummel mit § 16 Gutachten, Bescheiden der Behörde mit nachfolgendem Instanzenzug und ohne medialen Auflauf. Im Unterland und in Osttirol gibt es Beispiele, dass Wald und Wild keineswegs nur ein Lippenbekenntnis sein muss. Es ist ja kaum zu glauben, aber es gibt in Tirol viele Jagdreviere, wo das Rotwild überhaupt nicht und wenn schon nur als Wechselwild vorkommt. Zur Lösung punktueller Konflikte brauchen wir kein verschärftes Tiroler Jagdgesetz. Auch der allseits anerkannte Univ. Prof. Friedrich Reimoser hat das öffentlich am 20. Oktober 2009 kundgetan. Selbst die Auflösung eines Jagdpachtvertrages als letzte Notmaßnahme kann von der Behörde nach dem geltenden Jagdgesetz verfügt werden. Forstwirtschaft und Jagd braucht auch keinen Rollentausch, beide haben einen umfangreichen und verantwortungsvollen Wirkungsbereich und sind aufgerufen ihre jeweiligen Hausaufgaben zielstrebig zu erledigen. Wir brauchen allerdings eine andere Kultur miteinander umzugehen. Der Verbisstrakt im Ausmaß von 100 m² soll wirklich vom Förster und vom Jäger ausgewählt und mindestens 5 Jahre gemeinsam beobachtet werden. Die im Wald häufig fehlenden Jagdmöglichkeiten sollten durch einvernehmlich festgelegte Schussschneisen beseitigt werden. In gepflegten Jungwuchs- und Durchforstungsbeständen fehlt dem Wild der Deckungsschutz, gleichzeitig stellt sich dann Bodenvegetation und damit Äsungsverbesserung ein! Jagdpächter sollten im Einvernehmen mit dem Eigentümer die Wegböschungen für die Schaffung von Verbissholz nützen: Weidenstecklinge, aber auch Eschen (sie haben das süßeste Laub), die alle 2 Jahre umgeschnitten werden, damit sich Stockausschläge bilden, werden vom Wild gerne angenommen. Es gäbe eine Menge von Lösungsansätzen für Wald und Wild. Doch Achtung: Auf die von der Forstwirtschaft derzeit eingeforderte Laubholzbeimischung kommt in naher Zukunft ein ernst zu nehmender Gegner zu: Der Zitrusbockkäfer (Anoplophora chinensis). Der aus Asien eingeschleppte Käfer befällt etwa 100 verschiedene Laubgehölze, bohrt sich aus oberflächennahen Wurzeln heraus und frisst Blätter, Blattstiele und die Rinde der Zweige bis der Baum stirbt. Der Käfer ist bereits in Frankreich, Italien, Schweiz und Deutschland aufgetreten. Er hat in Europa keine natürlichen Feinde: Für mögliche Fressfeinde ist er zu groß und für heimische Vögel ist sein Panzer zu hart!
Seit den 60iger Jahren nimmt die Waldfläche in Tirol allmählich zu, durchschnittlich um rund 800 ha (Österreich 5.100 ha) pro Jahr. Die natürliche Waldgrenze ist temperaturabhängig. Durch die derzeit stattfindende Klimaerwärmung wird bis ins Jahr 2050 eine Temperaturzunahme von +2,2° prognostiziert. Die Isotherme 6,9° wird von derzeit 1.970 m Seehöhe auf 2.415 m steigen! Der Wald wird sich ganz langsam, aber kontinuierlich diese Flächen erobern und die jährliche Zunahme wird 800 ha übertreffen. Diese Temperatur Zunahme ist in Tirol nichts Neues. Im Mittelalter war es bei uns viel wärmer als heute. Aus der Holzdichte der Jahrringe hat man die Sommertemperaturen in den Hochalpen vom Jahre 750 bis 2005 rekonstruiert. Die Temperaturspitzenwerte waren im Jahre 970 und 1139, dann erfolgten eine Absenkung um 3° und wieder ein Anstieg bis zum Jahre 1859, da wurde der gleiche Wert wie im Jahre 970 erreicht. Das Inntal war im Mittelalter großflächig mit Eichenwäldern bestockt und die Eiche ist eine besonders Frost empfindliche Baumart. Die Chronisten der damaligen Zeit berichten von riesigen Heuschreckenschwärmen, die über das Land Tirol hergefallen sind und es kahl gefressen haben! Bis etwa 1950 konstatiert die Wissenschaft hauptsächlich natürliche Klimaschwankungen, der menschliche Einfluss war marginal. Nur die Waldrodungen, die meist in den Pfarrchroniken festgehalten wurden, haben nachweislich zu leichten Abkühlungen geführt.