Ein gut ausgebildeter Jagdhund ist ein zuverlässiger Garant für waidgerechtes Jagen. Eine jagdorientierte Abrichtung unter Anleitung von erfahrenen Ausbildern ist Voraussetzung. Die Ausbildung soll den Jagdhund mit seinem Führer zu einer Einheit formen um den jagdlichen Erfordernissen in allen Bereichen gerecht zu werden.

Voraussetzung zur Brauchbarkeitsprüfung ist, dass der Hund in einem Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) angeschlossenen Zuchtverbandes oder -Vereins eingetragen ist.

Vorbereitungskurse für Jagdhunde zur Brauchbarkeitsprüfung


Für genauere Informationen melden Sie sich bitte bei:

Christian Millauer
Malerwinkelweg 17
83075 Bad Feilnbach

Telefon: 0152/56006550







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